Mietbedingungen

gültig ab Januar 2024

1. Reservierungen:

Es werden nur definitive Reservierungen angenommen. Reservierungen werden für den Vermieter erst mit dem vereinbarten Zahlungseingang verbindlich.

2. Übergabe:

Der Mieter bezahlt dem Vermieter spätestens bei Übergabe den vereinbarten Mietpreis und die vereinbarte Kaution. (BAR, Visa/ Mastercard, Postcard oder Maestro). Für Mieter mit Auslandwohnsitz ist für die Kautionsleistung Visa/Mastercard erforderlich.

3. Fahrzeugzustand bei Mietbeginn:

Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, werkstattgeprüft und mit kompletten Wagendokumenten. Allfällige Karrosserieschäden sind auf dem Mietvertrag aufgeführt. Nicht aufgeführt sind mietbedingte Gebrauchsspuren nach Fahrzeugalter wie folgt: Kratzer bis 2.5cm und Dellen bis 1.5cm pro Betriebsjahr. An Stossstangen doppelte Werte und an Aufbauten von Warentransportern 3-fache Werte. Ausgenommen sind Hagel- und andere Massenbeschädigungen.

4. Annullationen / Nichtabholung von vereinbarten Mieten:

Grundgebühren Camper, Personenbusse und PW Mieten Juli -August Fr. 55.-, übrige Fahrzeuge Fr. 25.-. Zuzüglich 15% des Mietpreises bei Annullationen 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn, oder 30% des Mietpreises (max. Fr. 1000.-) bei Annullationen 30 bis 0 Tage vor Mietbeginn.

5. Benützungsberechtigung:

Mieter und vertraglich berechtigte Fahrer bestätigen den Besitz der notwendigen Führerscheinkategorie. Fahrrten unter Alkohol-Drogen oder Medikamenteneinfluss sind untersagt. Gewerbliche Mieter sind für die Führung einer Fahrerkontrolle verantwortlich. Die Benützungsberechtigung des Mietwagens endet mit dem Rückgabetermin des Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind ausgeschlossen.

6. Vertragswidrige Wagenbenützung:

Bei Missachtung der Vertrags- und Mietbedingungen haftet der Mieter für jegliche Schäden am Mietwagen zu 100%. Bei Überschreitung der vertraglichen Mietzeit wird dem Mieter zudem Fr.25.- pro angefangene Stunde, resp. Fr.245.- pro Tag berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietwagen inklusive sich im Wagen befindlicher Gegenstände ohne Vorankündigung jederzeit und überall sicherzustellen und rückzuführen.

7. Mieterselbstbehalte pro Schadenfall:
  • Glasschaden am Mietwagen Fr. 300.00
  • Bergungskosten des Mietwagens Fr. 500.00
  • Diebstahl des Mietwagens Fr. 1000.00
  • Haftpflichtschaden (Schädigung Dritter) Fr. 1000.00
  • Kaskoschaden ( Schäden am Mietwagen) Fr. 2000.00 (Hyundai Staria und Kia Stinger Fr. 3000.00)

Zusatzversicherung für Kasko SB Fr.500.- (Fr. 1000.- bei  Hyundai Staria und Kia Stinger) gegen Aufpreis. Schäden durch Nichtbeachtung der Mindesthöhe sind ausgeschlossen.

8. Auslandfahrten:

Europafahrten sind nur mit entsprechendem Eintrag im Mietvertrag gestattet. EU-Bürger haben zudem vor Einreise in die Europäische Union die jeweiligen EU Einfuhrbestimmungen für das Mietfahrzeug zu beachten, allfällige Zoll- und Mehrwertsteuergebühren der EU gehen zu Lasten des Mieters. Weitere länderspezifische Vorschriften und Gebühren sind Sache des Mieters. Fahrten ausserhalb Europa sowie nach GB, Türkei, Zypern und GUS Staaten sind untersagt.

9. Transportgüter:

Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlasten, Dachlasten, Anhängelasten usw. gemäss Wagendokumenten.

10. Treibstoffe:

Bei Kurzmieten bis 300 Km wird dem Mieter der jeweilige Durchschnittsverbrauch des Mietwagens berechnet. Bei anderen Mieten erfolgt die Wagenübergabe mit vollem Tank und die Kostenberechnung nach effektiver Füllmenge bei Rückgabe oder mit Betankungsbeleg.
Elektro Fahrzeuge: 1. Batteriefüllung 52kWh (Reichweite 150-250 Km) im Mietpreis durch Kilometergebühr inklusive.

11. Verkehrsbussen:

Werden zuzüglich Fr. 25.- Bearbeitungskosten/Widerhandlung an den Mieter zur Zahlung weiter geleitet. Gegen amtliche Bussgeldbescheide bis Fr. 120.- sind keine Rekursmöglichkeiten zugelassen.

12. Unterhalt des Mietwagens:

Der Mieter ist während der Mietdauer verantwortlich für die Kontrolle von Motorenöl, Kühlwasser, Reifen usw. Der Mietwagen ist in sauberem Zustand zu halten und mit Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu fahren. In Intervallen von 6000 Kilometern ab Mietbeginn, sowie für Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, ist beim Vermieter ein Wagenservice anzumelden und in der Fachwerkstatt des Vermieters ausführen zu lassen. Bei Reparaturzeiten von über 90 Minuten stellt der Vermieter ein Ersatzwagen zur Verfügung. Fremdrechnungen werden vom Vermieter nicht rückerstattet.

13. Pannenhilfe:

Regionaler Pannendienst durch Vermieter, Europa- und CH Pannenhilfe TCS, Tel 0800 827 272. Reparaturkosten von über Fr. 200.- werden nur bei Bewilligung des Vermieters, gegen Quittung und Rückgabe der defekten Teile rückerstattet.
Reifen-, Batterie-, Treibstoff-, Schlüssel und Marderpannen gehen zu Lasten des Mieters.

14. Unfall:

Insassenversicherung für alle Insassen im Mietpreis enthalten. Polizei und Vermieter informieren, Unfallprotokoll ausfüllen und unverzüglich dem Vermieter übergeben.

15. Ausfall des Mietwagens:

Fahrzeugausfall durch Unfall, Diebstahl, Naturereignisse, mechanische Defekte, usw. werden analog einer vorzeitigen Wagenrückgabe abgerechnet. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen und sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art.

16. Rückgabe:

In sauberem Zustand, spätestens zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Verschmutzungen werden dem Mieter wie folgt berechnet: Aussenreinigung Fr. 25.- , Innenreinigung Fr. 55.-, Chassisreinigung Fr. 35.-. Rückgaben nach 24.00 und vor 06.00 sind untersagt. Aufgetretene Schäden und Mängel sind dem Vermieter unaufgefordert zu melden, berechtigen aber zu keinerlei Mietreduktion. Sämtliche Zusatzkosten sind spätestens bei Rückgabe zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, die fälligen Kosten über die vorgewiesene Kreditkarte des Mieters abzubuchen. Bei Bank- oder Postrückzahlungen an den Mieter werden Fr. 15.- Spesen berechnet.

17. Vorzeitige Rückgabe:

Berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattung.

18. Mietverlängerungen:

Werden erst zum Zeitpunkt des entsprechenden Zahlungseinganges beim Vermieter rechtskräftig.

19. Zahlungsrückstände:

Dem Mieter werden 5% Verzugszinsen ab Fälligkeit, Mahnspesen a Fr.15.- und Inkassospesen a Fr.75.- berechnet. Bei noch benützten Mietfahrzeugen gelten Zahlungsrückstände zudem als vertragswidrige Wagenbenützung.

20. Vertragserfüllung:

Kann der Mietwagen zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich offeriert der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug.