Seit Einführung der schweizerischen „Halterhaftung“ für Verkehrsdelikte werden sämtliche Übertretungsanzeigen die in der Europäischen Union festgestellt werden an den betreffenden Fahrzeughalter in der Schweiz gesendet. Teils horrende Buß- und Gebührenansätze lassen den Eindruck von Sonderzuschlägen für Schweizer Fahrzeuge aufkommen.
Zudem fallen, insbesondere italienische Praktiken wie Bußgeldbescheide erst Jahre nach der „angeblichen Übertretung“ und Beschlagnahmung von Fahrzeugen durch den italienischen Zoll, wegen unbezahlten Bußgeldern auf. Die häufigsten Deliktarten sind Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverstöße, verbotener Spurwechsel, fehlende Umweltvignetten sowie Mautverstösse wie Straßen-Tunnel und Brückengebühren die teilweise gar nicht vor Ort bezahlt werden können.
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher die Verkehrsgesetzte auch im Ausland genauestens zu beachten und sich vor Reiseantritt spezifisch zu informieren. Gemäß unseren Mietbedingungen sind daher Auslandfahrten Bewilligungs- und Aufpreispflichtig. Nötigenfalls behalten wir uns vor, die Bußgelder direkt zu begleichen und unseren Mietern zzgl. Spesenaufwand (Fr. 20.-) weiter zu belasten.
Unser Tipp: Statt teurer Bußgeldbescheide der EU die Schweizer Sehenswürdigkeiten neu entdecken!
Bußgelder Europa
Land | 20 Km/h zu schnell (Euro) | Rotlichtverstoss (Euro) |
---|---|---|
Dänemark | Ab 135 | 270 |
Frankreich | Ab 135 | Ab 135 |
Kroatien | Ab 65 | Ab 260 |
Niederlande | Ab 160 | 230 |
Norwegen | Ab 420 | 600 |
Österreich | Ab 30 | Ab 70 |
Spanien | Ab 100 | Ab 200 |
Türkei | Ab 55 | Ab 55 |
Zum Vergleich: Deutschland | Bis 35 | 90 bis 320 |
Stand: März 2015.
Quelle: ADAC.